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entgeltliche Leistung

См. также в других словарях:

  • Haustürgeschäfte — Haus|türgeschäfte,   im Rechtssinne Verträge über eine entgeltliche Leistung, die in bestimmten privaten und öffentlichen Bereichen abgeschlossen werden: an der Haustür, am Arbeitsplatz, bei Kaffeefahrten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln und… …   Universal-Lexikon

  • Der Winzerkönig — Seriendaten Deutscher Titel Der Winzerkönig …   Deutsch Wikipedia

  • Haustürgeschäft — ist die juristische Bezeichnung für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu Direktvertrieb, Handelsvertreter, Reisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Winzerkönig — Seriendaten Deutscher Titel: Der Winzerkönig Originaltitel: Der Winzerkönig Produktionsland: Österreich …   Deutsch Wikipedia

  • Haustürgeschäft — 1. Begriff: Form des ⇡ direkten Vertriebs; gebräuchlich z.B. bei Eiern, Tiefkühlkost, Bier, Limonade, Zeitungsabonnements. Vertragsabschluss über eine entgeltliche Leistung erfolgt an der Haustüre des Kunden, im Bereich seiner Privatwohnung, am… …   Lexikon der Economics

  • Bereicherungsrecht (Deutschland) — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet – die condictio war im römischen Recht die Klage zur Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung. Das Bereicherungsrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen — Das Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) regelt seit dem 1. Juli 2008 in Deutschland die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es löst damit das bis zum 30. Juni 2008… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsdienstleistung — ist eine juristische Dienstleistung. In Deutschland wird sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Zulässigkeit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen 1.2 R …   Deutsch Wikipedia

  • Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • Bereicherungsanspruch — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

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